Recht auf Familie?? – Familiennachzug ist gestoppt

Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige* wurde auf Beschluss von Bundestag und Bundesrat nun für 2 Jahre ausgesetzt.

Für die betroffenen Familien hat das schwere Folgen – in unserer CABANA-Migrationsberatung haben wir immer wieder Menschen – Mütter, Kinder, die hier allein und weit entfernt von ihrer Familie leben – , die sich seit Jahren um einen Nachzug für ihre Familie bemühen. Die neue Regelung nimmt ihnen die Hoffnung auf ein gemeinsames Leben.

Bisher war der Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus bereits auf ein Kontingent von 1.000 Personen pro Monat gedeckelt. Mit dem neuen Gesetz ist eine Familienzusammenführung nur noch in aussergewöhnlichen Härtefällen möglich.

Und: der Beschluss verletzt das Recht auf #Familie, welches in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Art. 6 des Grundgesetzes verankert ist. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass Anträge auf Familienzusammenführung beschleunigt zu bearbeiten sind.

* Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Mehr hier auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

#menschenrechte #familie