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Schwerter zu Pflugscharen

Zivi-Beratung
ehrenamtliche Berater
Tel.: (0351) 492 33 69
Fax.:(0351) 492 33 60

Beratung im ÖIZ
donnerstags
17 - 18 Uhr

Das Grundgesetz gewährt jedermann das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Dazu muß man einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung?

Zeitpunkt der Antragsstellung
Wenn es Deine Überzeugung ist, kannst Du als Wehrpflichtiger einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Diesen mußt du beim Kreiswehrersatzamt (KWEA)  persönlich abgeben oder per Einschreiben an selbiges schicken. Ein guter Zeitpunkt dafür ist die Musterung, aber auch später ist es noch möglich.

Form des Antrages

Zu Deinem Antrag gehören ein:
1.
Antragsschreiben,
2.
Tabellarischer Lebenslauf,
3.
Persönliche Darlegung der Beweggründe deiner Gewissensentscheidung..

Weiter wichtige Adressen:

Regionalbetreuer:
Walter Lang
01454 Großerkmansdorf, Querweg 1
Tel: 03528 / 41 57 36

Zentralstelle für Recht und Schutz der KDVer aus Gewissensgründen e.V.
28 211 Bremen, Dammweg 20
Tel: 0421 / 34 00 25
Fax: 0421 / 34 79 630
e-mail:
Zentralstelle.KDV@t-online.de
Internet:
http://www.dfg-vk.de oder www.zentralstelle-kdv.de

Adressen für Zivildienststellen in Dresden:
Im Ökumenischen Informationszentrum liegt eine Liste der möglichen Zivildienststellen für den Raum Dresden aus. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und ist gegen eine Spende erhältlich.