OeIZ-Logo


aktuell: 21.11.


Willkommen
Termine
Beratungen
Referate
Zivildienst
Bibliothek
Gruppen
Kontakt
Chronik
FSJ / FÖJ
Aktuelles
Projekte
STUBE


 Suchen:

 


Link: Webmaster


 

 

Schwerter zu Pflugscharen

Zivi-Beratung
ehrenamtliche Berater
Tel.: (0351) 492 33 69
Fax.:(0351) 492 33 60

Beratung im ÖIZ
donnerstags
17-18 Uhr

4. Begründung:

Die Begründung ist der Hauptteil des Antrages. Hier geht es darum, glaubhaft zu machen, daß Du wirklich aus Gewissensgründen verweigerst. Dabei solltest Du für Dich folgende Fragen beantworten:

- Was ist Gewissen?
- Welche Gebote/ Verbote schreibt mir mein Gewissen vor? 
- Ist mein Gewissen religiös, moralisch oder humanitär geprägt? 
- Welche Bedeutung hat für mich das menschliche Leben und dessen  
  Erhaltung?  
- Welche Konsequenzen hätte für mich ein Verstoß gegen Ge-/Verbote meines
  Gewissens? 
- Gibt es neben dem Tötungsverbot auch ein Gewaltverbot? 

Aber allein über das Gewissen zu schreiben reicht nicht aus. Du mußt darüber hinaus ausführen, wie Du zu dieser Entscheidung gekommen bist. Dabei ist es wichtig, auf Kindheitserlebnisse, die Erziehung im Elternhaus und den Schulunterricht einzugehen.
Auch Funk, Fernsehen, Literatur oder Film können Dich beeinflußt haben. Gespräche mit den Großeltern oder anderen Menschen, die die Leiden und die Grausamkeit des Krieges selbst erlebt haben, waren evtl.  auch von Bedeutung für Deine Entscheidung sein. Wenn Du Dich mit Deinem Gewissen beschäftigst, mußt du Dich auch unweigerlich  mit Deinem eigenen, vergangenen Leben auseinandersetzen. Dabei kann es passieren, daß Du neue Seiten und Standpunkte an Dir entdeckst, die Deine Gewissensbegründung bestärken.

Über alle genannten Erlebnisse etc., die mit einfliessen, solltest Du nie zu pathetisch berichten; je persönlicher die Begründung ist, desto größer die Chancen, den betreffenden Sachbearbeiter von Deiner Gewissensnot zu überzeugen.

Wenn ein Dir nahestehender Mensch, der Dich gut kennt, die Begründung vor der Absendung noch ‘mal durchliest und überzeugt Deine Kriegsdienstverweigerung unterstützt, müßte alles in Ordnung sein. Alles in allem wären 1 bis 1 ½  Seiten normal ; mehr zu schreiben ist nie falsch, weniger ist manchmal mehr. Aber das ist Deine Entscheidung