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Schwerter zu Pflugscharen

Zivi-Beratung
ehrenamtliche Berater
Tel.: (0351) 492 33 69
Fax.:(0351) 492 33 60

Beratung im ÖIZ
donnerstags
17-18 Uhr

1. Antragsschreiben

Das Antragsschreiben muß deutlich machen, daß Du den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerst und Dich dabei auf das Grundgesetz beziehst. Das kann etwa so aussehen:
“Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen und berufe mich hierbei auf das Grundgesetz Art. 4 Abs. 3 Satz 1.
Den Lebenslauf und die ausführliche Darlegung der Beweggründe meiner Kriegsdienstverweigerung lege ich bei/ reiche ich nach.”
(Bitte nur Zutreffendes hinschreiben)


2.Tabellarischer Lebenslauf

Dein Lebenslauf gibt dem Sachbearbeiter des Antrages die Möglichkeit, Dich besser kennenzulernen und einzuschätzen. So solltest Du Deine schulische und berufliche Ausbildung, eventuell das begonnene  Studium, darstellen. Der Sachbearbeiter möchte auch etwas über Deine Familienverhältnisse und Lebensumstände wissen. Wichtig ist auch der Hinweis auf persönliche Erfahrungen und Eindrücke aus Deinem bisherigen Leben, die in Zusammenhang mit Deiner Ablehnung des Kriegsdienstes stehen.